- die 6 bis 12 Jahre alt sind.
- die nicht unter Vorerkrankungen, akuten Infekten, unterdrücktem Immunsystem usw. leiden
- deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ der Daseinsfürsorge tätig sind. (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen).
- deren Erziehungsberechtigte berufstätige Alleinerziehende sind und wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.
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