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Rahmenvorgaben zum Schulbetrieb bis zum 14.02.2021 und zum „Lernen von zuhause“

Lernbegleitung im „Lernen von und zuhause“ und Leistungsbewertung im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21.

Aus dem Inhalt:

"In der Phase des „Lernens von zuhause“ ist von einem Großen Leistungsnachweis in Form einer „schriftlichen Arbeit“ abzusehen. Es sind jedoch im „Lernen von zuhause“ Kleine Leistungsnachweise (z. B. Protokoll, Lerntage-buch, Präsentation, Wochenplan), so wie sie u.a. auch zu Zeiten des Präsenzunterrichts durch häusliche Vorbereitungen umgesetzt werden, möglich.
Auch Große Leistungsnachweise können grundsätzlich in dem im Erlass zur Leistungsbewertung vorgegebenen Umfang als alternative Formen der Leistungsbewertung auch im „Lernen von zuhause“ durchgeführt werden, so wie dies u.a. auch im Regelunterricht durch häusliche Vorbereitungen bereits möglich ist (z. B. in Form von Referaten, Portfolios, mündlichen Prüfungen).
Die Formen der Leistungsnachweise, die von einzelnen Schülerinnen und Schülern erbracht werden, können dabei variieren."

Der gesamte Elternbrief steht hier zum Download bereit.

 

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