Elternschreiben zur Versetzungsentscheidung im Schuljahr 2020/2021
Wichtiger Hinweis: Gemäß der GemSVO werden an Gemeinschaftsschulen nur in den Klassenstufen 8/9/10 Versetzungs- oder Übergangsentscheidungen getroffen.
Die Klassenstufen 5/6/7 sind daher von Versetzungsentscheidungen nicht betroffen.