Für zunächst die ersten zwei Wochen nach den Sommerferien gilt im Schulgebäude und im Unterricht Maskenpflicht.
Alle Schüler und Beschäftigten testen sich unmittelbar vor dem ersten Schultag und am Morgen des ersten Schultags mit den vor den Ferien ausgeteilten Selbsttestkits und legen am ersten Schultag eine schriftliche Selbsterklärung vor. Alternativ wird die Testpflicht auch durch Vorlage eines Testzertifikats einer Teststelle, welches bei Schulbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf, durch Vorlage eines vollständigen Impfzertifikats oder eines Genesenenzertifikats erfüllt.