Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).