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Schüler

Nachweis der Immunität gegen Masern

Liebe Eltern,

nach dem vom Bundesgesetzgeber überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist es erforderlich, dass Schüler und Schülerinnen einen Nachweis für die Immunität gegen die Masern vorlegen. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6. bis 10. bis zum 31.07.2021 den vollständigen Masernimpfschutz nachweisen (auch die Schüler/innen der Abschlussklassen müssen auf weiterführenden Schulen/Berufsschulen den Impfschutz nachweisen).

 

Gültige Nachweise nach § 20 Abs. 9 IfSG sind:

Vive le français!

Französisch ist nicht nur Landessprache, sondern auch Weltsprache.

Im Französischunterricht wollen wir die Schüler und Schülerinnen für das Land, die Kultur und die Sprache begeistern, damit sie sich innerhalb und außerhalb der Schule angstfrei auf Französisch verständigen können.

Das gezielte Arbeiten mit dem Smartphone, die Verwendung von Vokabel-Apps sowie die Festigung von Lerninhalten mithilfe interaktiver Lernspiele motivieren die SchülerInnen, machen Freude und gehören zum festen Bestandteil des Französischunterrichts.

 

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