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Lehrer

Elternschreiben zur Versetzungsentscheidung im Schuljahr 2020/2021

Wichtiger Hinweis: Gemäß der GemSVO werden an Gemeinschaftsschulen nur in den Klassenstufen 8/9/10 Versetzungs- oder Übergangsentscheidungen getroffen.

Die Klassenstufen 5/6/7 sind daher von Versetzungsentscheidungen nicht betroffen.

Die vom Ministerium für Bildung und Kultur getroffenen Regelungen zu Versetzungs- und Übergangsentscheidungen stehen hier im Elternschreiben zum Download bereit.

 

Nachweis der Immunität gegen Masern

Liebe Eltern,

nach dem vom Bundesgesetzgeber überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist es erforderlich, dass Schüler und Schülerinnen einen Nachweis für die Immunität gegen die Masern vorlegen. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6. bis 10. bis zum 31.07.2021 den vollständigen Masernimpfschutz nachweisen (auch die Schüler/innen der Abschlussklassen müssen auf weiterführenden Schulen/Berufsschulen den Impfschutz nachweisen).

 

Gültige Nachweise nach § 20 Abs. 9 IfSG sind:

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