Liebe Eltern,
nach dem vom Bundesgesetzgeber überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist es erforderlich, dass Schüler und Schülerinnen einen Nachweis für die Immunität gegen die Masern vorlegen. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6. bis 10. bis zum 31.07.2021 den vollständigen Masernimpfschutz nachweisen (auch die Schüler/innen der Abschlussklassen müssen auf weiterführenden Schulen/Berufsschulen den Impfschutz nachweisen).
Gültige Nachweise nach § 20 Abs. 9 IfSG sind: