Verbindungslehrkräfte (im folgenden auch Vertrauenslehrkräfte genannt) sind Lehrkräfte des Vertrauens für die Schülerinnen und Schüler.
§ 31 Schulmitbestimmungsgesetz Saarland
Verbindungslehrer
Die Schülervertretung kann bis zu zwei Lehrer der Schule mit deren Einverständnis zu Verbindungslehrern wählen.
Diese Lehrer haben das Recht, an den Sitzungen aller Gremien der Schülervertretung und an Schülerversammlungen beratend teilzunehmen.
Am 27.08.2018 wählten die Schüler der Geschwister-Scholl-Schule ihre Vertrauenslehrkräfte. Es wurden eine männliche und eine weibliche Vertrauenslehrkraft gewählt. Bei insgesamt 65 ungültigen Stimmen ergaben sich folgende Stimmenverteilungen:
Kandidatin |
Stimmenanzahl |
Frau Burmann-Munief |
80 |
Frau Bur |
47 |
Frau Becker |
29 |
Frau Hempel |
26 |
Frau Lang |
14 |
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Kandidat |
Stimmenanzahl |
Herr Persch |
117 |
Herr Weyrauch |
48 |
Herr Peters |
32 |
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Somit wurden Frau Burmann-Munief und Herr Persch als Vertrauenslehrkräfte gewählt.
Welche Aufgaben haben Vertrauenslehrkräfte?
- Als neutrale Personen vermitteln sie im Konfliktfall zwischen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, z.B. zwischen einer Lehrkraft und einem Schüler und versuchen, eine Lösung des Konflikts herbeizuführen.
- Unter strengster Verschwiegenheit suchen Vertrauenslehrkräfte nach Lösungen, wenn andere Probleme, z.B. Gewalt in der Familie oder Drogen an sie herangetragen werden oder sie vermitteln professionelle Hilfe in solchen Fällen.
- Sie beraten und unterstützen die SV, unter anderem dadurch, indem sie an den SV-Sitzungen teilnehmen.