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Schule

Schulbibliothek

Klassiker und Neuheiten, Sachbücher, Comics und Romane - von allem ist etwas dabei.

Als Lesende Schule bietet die GSS ihren Schüler/innen Lesefutter aller Art an.

Etwas Lust auf Schmökern in der Pause? Oder ein interessantes Buch mit dem Schulbibliotheksausweis ausleihen?

Infos gibts bei der AG Bücherei vor Ort und bei Frau Heckmann.

Befreiung vom Schulsport

  • Für eine Befreiung von ein bis zwei Tagen stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Sportlehrkraft.
  • Für eine Befreiung ab drei Tagen bis zu zwei Monaten benötigen Sie einen schriftlichen Antrag an die Schulleiterin mit ärztlichem Attest.
  • Für eine Befreiung von mehr als zwei Monaten stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Schulleiterin mit amtsärztlichem Attest.

Krankheit

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie am besten am ersten Tag der Fehlzeit im Sekretariat zwischen 7:30 und 8:00 Uhr an. Spätestens am dritten Tag nach der Fehlzeit muss bei der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden.

Fehlzeiten vor oder nach den Ferien sind mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Nach bestimmten Infektionskrankheiten oder Läusebefall muss ein Arzt mittels eines Attests die Schulfähigkeit bescheinigen.

Abläufe

Die Schule ist morgens ab 7:30 Uhr für die Schüler geöffnet. Aus Sicherheitsgründen sind alle Eingangstüren während des Unterrichtsbetriebs verschlossen. Eine Klingel ist am Haupteingang angebracht.

Zu den Unterrichtszeiten gehts hier.

An Schultagen mit Zeugnisausgabe finden drei Unterrichtsstunden statt, die Pause entfällt jedoch. Daher endet der Unterricht bereits um 10:10 Uhr.

Essen und Trinken

In der ersten und zweiten Pause erfolgt der Verkauf von Backwaren und Getränken durch die Bäckerei Blanck, Blieskastel-Blickweiler. Gekühltes Wasser mit oder ohne Kohlensäure ist jederzeit am Trinkwasserspender kostenlos verfügbar.

Auffangklasse

Das Konzept der Auffangklasse ist ein erprobtes und mittlerweile bewährtes Konzept für störungsfreien Unterricht. Wir wollen damit das Recht der Schulgemeinschaft auf ungestörtes Arbeiten gewährleisten.

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