Verbindungslehrkräfte (im folgenden auch Vertrauenslehrkräfte genannt) sind Lehrkräfte des Vertrauens für die Schülerinnen und Schüler.
§ 31 Schulmitbestimmungsgesetz Saarland
Verbindungslehrer
Die Schülervertretung kann bis zu zwei Lehrer der Schule mit deren Einverständnis zu Verbindungslehrern wählen.
Diese Lehrer haben das Recht, an den Sitzungen aller Gremien der Schülervertretung und an Schülerversammlungen beratend teilzunehmen.