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Schule

Verbindungslehrer

Verbindungslehrkräfte (im folgenden auch Vertrauenslehrkräfte genannt) sind Lehrkräfte des Vertrauens für die Schülerinnen und Schüler.

 

§ 31 Schulmitbestimmungsgesetz Saarland
Verbindungslehrer

Die Schülervertretung kann bis zu zwei Lehrer der Schule mit deren Einverständnis zu Verbindungslehrern wählen.
Diese Lehrer haben das Recht, an den Sitzungen aller Gremien der Schülervertretung und an Schülerversammlungen beratend teilzunehmen.

 

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