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Schule

Elternschreiben zur Versetzungsentscheidung im Schuljahr 2020/2021

Wichtiger Hinweis: Gemäß der GemSVO werden an Gemeinschaftsschulen nur in den Klassenstufen 8/9/10 Versetzungs- oder Übergangsentscheidungen getroffen.

Die Klassenstufen 5/6/7 sind daher von Versetzungsentscheidungen nicht betroffen.

Die vom Ministerium für Bildung und Kultur getroffenen Regelungen zu Versetzungs- und Übergangsentscheidungen stehen hier im Elternschreiben zum Download bereit.

 

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